Der Eid
, des -es, plur. die -e. 1) Die feyerliche Betheuerung, bey
welcher man Gott zum Zeugen und zum Rächer der Wahrheit anrufet. Jemanden
einen Eid auflegen, ihm den Eid zuerkennen. Einen Eid ablegen, schwören.
Mit einem Eide betheuern. Sich zu einem Eide erbiethen. Den Eid halten, ihn
brechen. Er will es zu keinem Eide kommen lassen. Sich mit einem Eide
rechtfertigen, reinigen,
S. Reinigungseid. Einem den Eid abnehmen, ihn denselben
ablegen lassen. An Eides Statt. Der Eid der Treue, womit man sich jemanden zur
Treue und zum Gehorsam verbindet. Ein leiblicher, ein körperlicher Eid,
ein feyerlicher Eid, welchen man in eigener Person ableget, (
S. Körperlich,) der ehedem ein zierlicher Eid
genannt wurde. Ein gelehrter oder gestabter Eid, ehedem, ein Eid, wobey dem
Schwörenden die Eidesformel vorgesagt wird. Der Eid vor Gefährde, in
den Rechten, der Eid, daß man den Gegner nicht übervortheile,
Juramentum calumniae,
S. Gefährde. Ein falscher Eid,
S. Meineid. Die biblischen Ausdrücke, einen Eid
machen, aufrichten, thun, einen Eid darauf geben u. s. f. sind im Hochdeutschen
ungewöhnlich. 2) Die Formel des Eides, die Worte, welche diese Betheuerung
ausmachen. Der Juden-Eid. Einem den Eid vorsagen. Dasjenige, wozu man sich
durch einen Eid verbindlich gemacht. Seinen Eid und seine Pflicht in Acht
nehmen.Anm. Dieses Wort lautet in der heutigen Bedeutung schon bey dem Kero,
Ottfried, Notker und Tatian Eid, bey dem Stryker Ait, im Oberdeutschen noch
jetzt Aid, Ayd, im Niedersächs. Holländ. und Dän. Eed, im
Angels. Ath. im Engl. Oath, bey den Ulphilas Aiths, im Schwed. Ed, im mittlern
Lateine Atha. Das hohe Alter und die wenige Veränderung, welche dieses
Wort erlitten machen dessen Ableitung ungewiß. Wachter leitet es sehr
unwahrscheinlich von Eh, Gesetz, Religion, her. Schon im Hebr. ist -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - das
Zeugniß, und -
hier nichtlateinischer Text, siehe Image - ein Zeugniß ablegen.
S. Eichschwur. [
1665-1666]