Der Meineid
, [
157-158] des -es, plur. die -e. 1) Ein
mit Wissen und Vorsatz geschworner falscher Eid, ein falscher Eid; zum
Unterschiede von einem bloß unwahren Eide, welchen man auch wider sein Willen
und Wissen schwören kann. Einen Meineid schwören. 2) Die wissentliche
Übertretung dessen, was man beschworen hat, der Eidbruch; ohne Plural, und nur
in einigen Fällen. Sich eines Meineides schuldig machen, kann so wohl bedeuten,
einen falschen Eid schwören, als auch einen geschwornen Eid vorsetzlich
übertreten. Anm. Im Tatian Meineida, in dem alten Fragmente auf Carln den
Großen bey dem Schilter, getheilt, main Aith, im Angels. Manaeth, im Schwed.
Mened, im Oderdeutschen der vorigen Zeiten auch Meinschwur. Es ist aus mein und
Eid zusammen gesetzet. Jenes, welches jetzt im Hochdeutschen veraltet ist, ist
ein altes Wort, welches schon bey den ältesten Schriftstellern vorkommt, und so
wohl befleckt, beschmutzt, mangelhaft, als auch figürlich falsch, untreu,
boshaft, böse, u. s. f. bedeutete. Das Nieders. meen bedeutet noch jetzt böse,
lasterhaft, Angels. Man, maene. Daher war Meintat ehedem so viel als Missethat,
unmeino unschuldig u. s. f. Man hatte davon auch das Hauptwort Mein, Nieders.
Meen, Schwed. Men, welches einen Mangel, ein Gebrechen, einen Makel, und
figürlich Untreue, Falschheit, Bosheit und Laster bedeutete. man siehet bald,
daß dieses alte Wort von mank, dem Stammworte von Mangel, miß, Mahl, Makel,
Flecken, dem Lat. malus, und andern mehr nur in dem Ableitungslaute verschieden
ist, und mit denselben vermuthlich von mähen, schneiden, abstammet, so daß es
zunächst eine körperliche Verstümmelung, oder ein geschnittenes Mahl bedeutet.
Das Lat. Mendum, Mendax und Mendicus, sind allem Ansehen nach damit verwandt,
wenn nicht dieses letztere vielmehr zu mahnen, bitten, betteln, gehöret. (
S. auch Monkalb.) Gottsched, welcher Meineid auf eine
sehr sonderbare Art von meinen (bey ihm meynen) ableitete, und es durch einen
vermeinten Eid erklärete, wollte es mit einem y, Meyneid, geschrieben wissen;
eine Schreibart, welche sich mit nichts vertheidigen lässet.
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159-160]