Die Gefährde
Die Gefährde,
[
469-470] plur. die -n, eine im
Hochdeutschen größten Theils veraltete Oberdeutsche Form des vorigen Wortes. 1)
* Gefahr; in welchem Verstande es im Hochdeutschen nicht mehr gebraucht wird.
Wer das nicht wahrnimmt, kommt in Gefehrd seiner Gesundheit, Ryff im Spiegel
der Gesundheit.
Ein Wucher bringet nicht Gefährde Den Wirthe treiben mit der
Erde, Logau.
2) Arglist, vorsetzlicher Betrug im gesellschaftlichen Leben.
So kommt Faru und Fara schon bey dem Ottfried vor, und das Nieders. Vare hat
noch eben dieselbe Bedeutung.
Unfallo redt das mit geferdt, mit Arglist, Theuerd. Kap. 55.
Und wer euch antast mit geferde;
S. Sachs. In diesem Verstande wird es noch in den
Rechten gebraucht. Treulich und ohne Gefährde, ist eine bekannte Clausel in
allen Verträgen. Der Eid für die Gefährde, der Eid, daß man in dieser Sache
keine wissentliche Ungerechtigkeit begehe, daß man eine gerechte Sache zu haben
glaube, Juramentum calumniae, im mittlern Lateine auch Juramentum de Vara,
Nieders. der Vareed, Voreed, Schwed. Fared. In beyden Fällen kommt bey dem
Opitz und ältern Schriftstellern auch das kürzere Gefähr vor;
S. Ungefähr.