Körperlich
Körperlich,
[
1727-1728] adj. et adv. 1, In der ersten
Bedeutung des Wortes Körper. 1) Einen Körper habend, aus Materie bestehend; im
Gegensatze des unkörperlich und geistig. Ein körperliches Wesen, ein Körper.
Alles in der körperlichen Natur zeigt dem forschenden Verstande Weisheit und
Ordnung, Gell. Eine körperliche Zahl, (
S. Körperzahl.) 2) In dem Wesen eines Körpers gegründet.
Die körperliche Gegenwart, vermittelst eines Körpers. Jemanden körperlich
erscheinen. 2. In der dritten Bedeutung des Hauptwortes, wo es nur in der
Bedeutung eines körperlichen Eides üblich ist, bedeutet es einen Eid, welcher
mit gewissen äußerlichen Feyerlichkeiten abgeleget wird; z. B. mit Aufreckung
der Finger, mit Legung derselben auf der Bibel u. s. f. Ein leiblicher Eid. Im
mittlern Lat. Juramentum corporale, welches doch ursprünglich einen Eid
bedeutet zu haben scheinet, welcher auf den Leichnamen der Heiligen, oder doch
auf ihren Reliquien abgeleget wurde. In dem ersten Falle der ersten Bedeutung,
wo die Ableitungssylbe lich die Stelle des ig vertritt, bey dem Notker
lichamin, im Gegensatze des unlichamin, oder unkörperlich.