Zeihen
, [
1673-1674] verb. irreg. act. Imperf. ich
zieh, Particip. geziehen, Imperat. zeihe, eines Vergehens, oder Verbrechens
überführen, mit dem Accusativ der Person und dem Genitiv der Sache. Wer kann
mich einer Sünde zeihen? überführen, in der Deutschen Bibel. Einen einer Lüge
zeihen. Man hat ihn des Diebstahls geziehen. Obgleich diese Bedeutung nur ein
Überrest des ehemahligen weitern Gebrauches ist, da zeihen für mehrere Arten
des Erklärens, Sagens u. s. f. gebraucht wurde, (
S. Verzeihen,) so gehöret doch auch sie schon, so wie
das ganze Verbum, unter die weniger gebräuchlichen, daher es nur noch hin und
wieder in der höhern Schreibart gebraucht wird. Bey dem Notker, Ottfried und
den Schwäbischen Dichtern kommt es für beschuldigen und anklagen sehr häufig
vor. Sie ziegin'nan, sie beschuldigten ihn, Ottfr. Des wil ich niemant zeyhen,
Horn. Im Nieders. teijen. Daher war Zicht, Nieders. Ticht, ehedem Anklage,
Beschuldigung. (
S. Inzicht.) Es ist mit zeugen eines Stammes, und
vermittelst desselben auch mit Zeichen und zeigen verwandt, zumahl da letzteres
so wohl in den verwandten Sprachen, als auch in Zusammensetzungen, z. B.
anzeigen, von Äußerungen durch Worte gebraucht wird.