Die Inzicht, oder Inzucht
Die Inzicht, oder Inzucht,
[
1391-1392] plur. die -en, ein noch in
einigen Oberdeutschen Gegenden für Beschuldigung, Bezüchtigung, und in engerer
Bedeutung für Injurie übliches Wort. Daher das Inzichtgericht an einigen Orten
ein solches Gericht in Injurien-Sachen ist. Zu Nürnberg und an andern Orten
hingegen ist das Inzichtgericht ein peinliches Gericht, wo der Beklagte seine
Vertheidigung selbst führen kann, und welches auch das Purgations-Gericht
genannt wird. Im Nieders. ist Intucht dasjenige, was durch Zeugnisse bewiesen
werden soll. Siehe Zeichen.