Vorwerfen
, [
1313-1314] verb. irreg. act. (
S. Werfen,) vor ein anderes Ding werfen. 1. Eigentlich,
da denn dieses andere Ding in der dritten Endung stehet. Den Hühnern ihr Futter
vorwerfen. Dem Hunde einen Knochen vorwerfen. Den wilden Thieren vorgeworfen
werden. 2. Figürlich. Jemanden etwas vorwerfen, es ihm als eine
Unvollkommenheit mit Heftigkeit, mit Ungestüm wieder in das Andenken bringen,
wo die damit verbundene und in dem Worte werfen gegründete Heftigkeit es von
vorrücken und vorhalten unterscheidet. Mit solchen Worten warf sie ihn sein
Elend vor, Tob. 2, 19. Wenn mans ihm vorwirft, so thut es ihm im Herzen weh,
Sir. 25, 24. Jemanden die genossenen Wohlthaten, seine Ungestaltheit, seine
Armuth, seine Einfalt, ein begangenes Verbrechen u. s. f. vorwerfen. Daher das
Vorwerfen.
S. auch Vorwurf.