Vorwenden
, [
1311-1312] verb. reg. et irreg. act. (
S. Wenden,) welches nur im figürlichen Verstande
gebraucht wird, zur Ursache, zum Bewegungsgrunde anführen, wo es alle Mahl den
Nebenbegriff einer, entweder erdichteten oder verdächtigen, oder doch nicht
hinlänglichen Ursache bey sich führet. (Siehe auch Vorgeben und Vorschützen.)
Eine Unpäßlichkeit vorwenden, zur Entschuldigung anführen. Er wandte vor, die
Zeit sey dazu zu kurz gewesen. Der machte sich bald auf, und wendete vor, er
müßte Renten einnehmen, 2 Marc. 3, 8. Daher die Vorwendung. Siehe auch Vorwand.
Anm. Es liegt hier eben die Figur zum Grunde, wie in vorschützen, daher es
irrig ist, wenn einige es nach Oberdeutscher Sitte für wenden geschrieben und
gesprochen wissen wollen.