Das Vorwerk
, [
1313-1314] des -es, plur. die -e, ein von
einem Landgute abgesondertes und vornehmlich zur Viehzucht bestimmtes Stück,
welches als ein eigenes Werk, oder eine eigene Anstalt betrachtet wird. Ein
Meierhof. Ein Vorwerk bestehet gemeiniglich aus einigen von einem Hauptgute
abgesonderten und mit den dazu nöthigen wirthschaftlichen Gebäuden versehenen
Ländereyen. Es führet den Nahmen ohne Zweifel daher, weil es sich gemeiniglich
vor dem Hauptgute befindet; ob es gleich im Oberdeutschen Fuhrwerk lautet, und
daher manche zu einer irrigen Ableitung veranlasset hat, als wenn das Vorwerk
eine Anstalt wäre, wohin das Fuhrwesen von dem Hauptgute verleget worden,
welches zwar in einigen, aber vielleicht nur in wenigen Fällen zutrifft. In
Baiern heißt ein Vorwerk ein Schwaig.