Verschwören
, [
1131-1132] verb. irreg. (
S. Schwören,) welches auf doppelte Art vorkommt. 1. *
Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte haben, falsch schwören, schon bey dem
Ulphilas forswaran, im Angels. farsweran, im Schwed. försverja, bey den alten
Oberdeutschen Schriftstellern firsweran, die es aber als ein Reciprocum
gebrauchten. Ni fursweri dich, schwöre nicht falsch. Auf ähnliche Art sagen die
Lateiner peierare für periurare. 2. Als ein Activum, welches doch in den
meisten Fällen die Gestalt eines Reciproci hat. (1) Etwas verschwören, als ein
eigentliches Activum, es zu unterlassen, zu meiden, eidlich angeloben. Das
Spielen, das Trinken verschwören, Eine Ketzerey verschwören. Seltener und nur
im gemeinen Leben von Personen, jemandes Gemeinschaft eidlich entsagen. (2)
Sich ver- schwören, mit Eidschwüren betheuern, wie vermessen, so daß ver hier
eine Intension bezeichnet. (3) Sich durch einen Eid oder eidlich verbinden.
Sich mit jemanden verschwören. Am häufigsten in engerm Verstande, sich auf
solche Art zu einer bösen Sache verbinden. Sich wieder jemanden, zu jemandes
Untergange verschwören. Sie verschwören sich, ihn um das Leben zu bringen. Die
Verschwornen, welche sich zu einer den Gesetzen zuwider laufenden That eidlich
verbunden haben; oft aber auch nur von solchen, die sich zum Nachtheil des
Staates und dessen Verfassung verbinden. Ingleichen figürlich. Alles hat sich
wider mich, zu meinem Untergange verschworen. Alle Elemente haben sich wider
ihn verschworen. Daher das Verschwören, in der ersten und dritten Bedeutung.
Das Hauptwort die Verschwörung, plur. die -en, wird nur in der dritten
Bedeutung gebraucht, und zwar am häufigsten in engerm Verstande von einer
heimlichen Verbindung wider das Leben eines Regenten oder wider die Verfassung
eines Staates; Lat. Coniuratio. Eine Verschwörung anstiften, errichten.
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1133-1134]