Verschreyen
, [
1129-1130] verb. irreg. act. (
S. Schreyen.) 1. In ein übles Geschrey, d. i. einen
üblen Ruf, bringen. Man verschreyet einen Kaufmann, weil man nicht so redlich
ist, Hermes. Der wegen der Wildheit des Genies so verschriene Ariost. Daher die
Verschrienheit. 2. In einem andern Verstande pflegte man bey dem ehemahligen
Halsgerichte, wenn der Thäter einer Mordthat nicht ausfindig gemacht werden
konnte, den Entleibten zu verschreyen, indem der nächste Blutsfreund, oder
statt dessen der Gerichtsdiener, mit entblößter Wehr bey eröffnetem Sarge des
Ermordeten dreymahl Zeter, oder im Nieders. Jodute, über den Mörder rief;
wodurch derselbe zugleich im eigentlichsten Verstande der vorigen Bedeutung
verschrien wurde.