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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Verbrausen | | Das Verbrechen

Verbrechen

, [1191-1192] verb. irreg. ( S. Brechen,) welches ehedem auch als ein Neutrum gebraucht wurde, jetzt aber nur noch als ein Activum üblich ist, und, nach Maßgebung der Partikel ver und des Zeitwortes brechen, in verschiedenem Verstande gebraucht wird. 1. Abbrechen, zuweilen auch vorn abbrechen, praefringere, als ein Activum; in welcher Bedeutung es doch nur selten gebraucht wird. Eine Spießgerte verbrechen, vorn etwas abbrechen. Figürlich sagt Opitz verbrochene Worte für abgebrochene. Siehe Ver 6. 2. Durch abgebrochene Dinge, besonders abgebrochene Zweige bemerken und bezeichnen; ein besonders in der Jägerey sehr übliche Bedeutung, wo die Fährte, der Schweiß, der Anschuß u. s. f. verbrochen werden, wenn man abgebrochene grüne Äste dahin legt, um den Ort wieder zu finden. Ein geschossenes Wild wird mit starken Brüchen, verbrochen, wenn man es mit vielen abgebrochenen Zweigen bedeckt, damit es nicht so frey im Gesichte liege. 3. Für das einfache brechen, doch mit einer Intension, ganz, völlig brechen, wie zerbrechen, eine ehedem sehr gangbare Bedeutung. (1) * In eigentlichem und weiterm Verstande, wo es so wohl als ein Neutrum, als auch als ein Activum, gebraucht wurde, jetzt aber völlig veraltet ist.
Das Fleisch fällt weg, die Haut verbleicht, Opitz;
wo es das Neutrum ist. Im Bergbaue ist ein verbrochenes Feld im Gegensatze eines unverbrochenen, so wohl ein Feld, welches zum Bergbaue bereits geöffnet worden, als auch eine Gegend, wo die Berggebäude eingefallen und zu Grunde gegangen sind. (2) Figürlich. a) * Sein Wort verbrechen, einen Bund verbrechen, ein Versprechen verbrechen u. s. f. ein gleichfalls veralteter Gebrauch, wofür jetzt das einfache brechen üblich ist. Sie haben den ersten Glauben verbrochen, 1 Tim. 5, 12. Ihr habt den Bund Levi verbrochen, Mal. 2, 8. Von dieser Bedeutung haben wir noch das Bey- und Nebenwort unverbrüchlich, wofür Opitz unverbrochen braucht. b) Etwas verbrechen, wohl eigentlich, ein Gesetz, einen Befehl verbrechen, wofür man jetzt gleichfalls brechen sagen würde, ihnen muthwillig zuwider handeln, sie muthwillig übertreten. In dieser Bedeutung ist das Zeitwort noch gangbar, doch auch nur in den vergangenen Zeiten. Was hab ich verbrochen? in welchem Stücke habe ich vorsetzlich wider ein Gesetz gehandelt. Er bereuete, was er verbrochen hatte. Ein Missethäter, welcher viel verbrochen hat. Gestraft werden, ohne etwas verbrochen zu haben. In den übrigen Zeiten ist es nicht üblich. Man sagt nicht: was verbrichst du? oder er verbrach etwas. Schon bey dem Ottfried firbrechan. S. das folgende Hauptwort. 4. Durch brechen in der vorigen figürlichen Bedeutung, verlustig geben, in welchem Verstande es noch zuweilen gebraucht wird, obgleich verwirken dafür üblicher ist. Die Hand, den Kopf verbrechen, verwirken, durch ein Verbrechen die Strafe des Verlustes derselben verdienen. Ein Lehen verbrechen, verwirken. [1193-1194]
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