Verbrausen
, [
1191-1192] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte haben, bis zur Erschöpfung oder Beruhigung der brausenden Kräfte
brausen, folglich aufhören zu brausen, im gemeinen Leben auch ausbrausen. Der
Sturm hat verbrauset. Laß den geschwollnen Strom vorjetzt (für jetzt)
verbrausen! Schleg. Der Wein, das Bier verbrausen, wenn sie aufhören zu gähren.
Figürlich sagt man, ein Mensch habe verbrauset, wenn seine ungestümen
Leidenschaften und Begierden durch reifere Jahre geschwächt werden. So auch das
Verbrausen.
S. Ver 1. (a).