Das Verbrechen
, [
1193-1194] des -s, plur. ut nom. sing. 1.
Der Infinitiv des vorigen Zeitwortes als ein Hauptwort gebraucht, in welchem
Falle es in der 1sten, 2ten und 4ten Bedeutung des Zeitwortes, doch ohne Plural
vorkommt. 2. Als ein eigenes Hauptwort und mit dem Plural, in welcher Gestalt
es nur allein in dem letzten figürlichen Falle der dritten Bedeutung üblich
ist, eine muthwillige oder vorsetzliche Handlung wider ein Strafgesetz zu
bezeichnen; wo es doch am häufigsten von schweren Vergehungen dieser Art
gebraucht wird. Ein Verbrechen begehen. Sich eines Verbrechens schuldig machen.
Viele Verbrechen auf sich laden. Sein Verbrechen erkennen, bereuen, leugnen u.
s. f. Ein Verbrechen aus etwas machen, es dafür halten oder ausgeben. Aus
diesem unschuldigen Vergnügen machte man mir ein Verbrechen.