Verbleichen
, [
1189-1190] verb. irreg. neutr. (
S. Bleichen,) welches das Hülfswort seyn erfordert,
bleich werden, wofür doch auch erbleichen üblich ist. Der Verblichene,
figürlich, der Verstorbene, der verblichene Leichnam, der erblichene. Eine
besondere Wortfügung mit der zweyten Endung ist die R. A. Todes verbleichen, d.
i. sterben, welche doch nur in den vergangenen Zeiten gebraucht wird, aber so,
wie die ähnliche Todes verfahren, nur in dem feyerlichen Kanzel- und
Kanzelley-Styl üblich ist, wo sie aus dem Oberdeutschen beybehalten worden.
Ingleichen bleich, d. i. unkenntlich, unleserlich werden, von Schriften und
Farben, in welchem Falle erbleichen nicht üblich ist; verschießen. Die Schrift
ist ganz verblichen. Verblichene Dinte. Verblichener Taffent, verschossener.
Die Rosen verbleichen, auf ihrem schönen Gesichte, Weiße. Ernstlich ist sie
bemühet, auf ihren verblichenen Wangen künstliche Rosen zu schaffen, Zachar.
Von der Gesichtsfarbe ist in einem andern Falle auch erblassen üblich. Einige
Schriftsteller conjugieren es regulär: durch diese Denkungsart ist unter
Freuden mir das Haar verbleicht, Kleist. Allein, diese verwechseln das reguläre
Activum bleichen, bleich, weiß machen, mit dem Neutro, bleich werden, welches
ehedem durchgängig irregulär ging, und diese Form noch in den Zusammensetzungen
beybehalten hat.