Bleichen
, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist.1. Als
ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, bleich, d. i. weiß werden,
besonders von der Luft und Sonne weiß gemacht werden. Die Leinwand, das
Wachs hat noch nicht genug gebleichet. Ein schwarzer Mohr, der aber wieder
gebleichet hat, Weiße. In figürlicher Bedeutung sagt Hagedorn von dem
Weine:
Und wär' es auch der beste Wein, Der an der Mosel
bleichet,
d. i. an der Sonne reifet.2. Als ein Activum, eine
weißere oder bleichere Farbe verschaffen; besonders durch Hülfe der
Luft und Sonne weiß machen. Leinewand, Wachs, Knochen, Haare u. s. f.
bleichen, sie an die freye Luft legen, damit selbige alle Unreinigkeiten
verzehre, und die wahre weiße Farbe zum Vorscheine komme.
Vergebens bleicht man einen Mohren, Vergebens straft man einem
Thoren, Gieseke.
Aber auch vermittelst anderer Mittel. Eisen bleicht man mit
Scheidewasser und Zinn, wollene Tücher oder Zeuge mit Seife oder Kreide
und Indigo oder Schwefel, die Seide mit Seife und Schwefel. Die Gärtner
bleichen Endivien und Sellerie, wenn sie selbige an einem von der Luft und
Sonne verschlossenen Orte ziehen, um sie weißer und angenehmer auf den
Tisch zu liefern.Anm. Ottfried gebraucht B. 2, Kap. 14, V. 211 bleichen Ein
Mahl von dem weiß werden, d. i. Reifen des Getreides. Das Nieders. bleken,
Schwed. bleka, Angels. blaecan, ablican, Engl. bleach, kommen mit dem
Hochdeutschen überein. Herr Ihre will dieses Wort nicht zu bleich rechnen,
weil es auch in allenSlavonischen Mundarten angetroffen wird, also wohl
zunächst aus dem ehemahligen Scythien herstammen müsse. Allein daraus
scheinet wohl nichts zu folgen. So fern dieses Wort ein Neutrum ist, gehet es
im Oberdeutschen irregulär, ich blich, geblichen; welche Conjugation noch
das zusammen gesetzte verbleichen behalten hat. So auch
Erbleichen. [
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