Verbleiben
, [
1189-1190] verb. irreg. neutr. (
S. Bleiben,) mit dem Hülfsworte seyn. 1. Für das
einfache Zeitwort, in dessen gewöhnlichster Bedeutung, doch mit mehrerm
Nachdrucke, ein anhaltenderes, dauerhafteres Bleiben zu bezeichnen, so daß ver
hier eine blosse Intension gewähret; Lat. permanere. Auf seiner Meinung
verbleiben, unverrückt auf seiner Meinung bleiben. Es hat dabey sein
Verbleiben, in den Kanzelleyen, es soll unverändert dabey bleiben. Ich
verbleibe, Ew. - in Briefen. Wo daher keine Intension Statt findet, da stehet
auch dieses Zeitwort am unrechten Orte.
Wie Kluge zu genießen wissen, Verbleibt dem Pöbel unbewußt,
Haged.
Wo es um des Sylbenmaßes willen mit merklichem Mißklange für
das einfache bleiben stehet. So auch das Verbleiben, und, obgleich nur selten,
in einigen Fällen die Verbleibung. 2. * Unterbleiben, eine im Hochdeutschen
unbekannte Bedeutung, welche indessen noch im Niederdeutschen gangbar ist. Es
ist alles kommen (erfüllet worden) und keines verblieben, Jos. 23, 21.