Verblenden
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1189-1190] verb. reg. act. welches
eigentlich blind machen bedeuten sollte, aber nur in engerer und figürlicher
Bedeutung gebraucht wird, durch Darstellung eines falschen Gegenstandes
dasjenige zu sehen hindern, was man sehen sollte oder wollte, wo es wieder auf
doppelte Art gebraucht wird. 1. Objective, von demjenigen Gegenstande, welcher
durch Darstellung eines falschen dem Gesichte entzogen wird; wo es doch nur als
ein Kunstwort, in einigen einzelnen Fällen gebraucht wird. So sagt man im
Bergbaue, die Erze und Anbrüche verblenden, sie verschmieren, verzimmern oder
verhauen, damit andere sie nicht gewahr werden. In weiterm Verstande verblendet
man einen Stollen, wenn man ihn mit Bretern verschlägt und zumacht, damit die
Luft sich einen andern Ausgang suche. In der Baukunst pflegt man das Holzwerk
an den Gebäuden mit Blendsteinen zu verblenden, es dem Gesichte zu entziehen,
vornehmlich aber es vor dem Wetter zu sichern. Im Jagdwesen wird der Zeug
verblendet, wenn er mit grünen Reisern besteckt wird, damit er dem Hirsche
nicht sogleich in die Augen falle, und so in andern Fällen mehr. 2. Subjective,
in Beziehung auf den Gehenden, ihn durch Darstellung eines falschen
Gegenstandes, den wahren, oder durch Darstellung einer falschen Seite, eines
falschen Verhältnisses der Sache, die wahre Seite, ihre wahre Beschaffenheit zu
erblicken hindern; besonders in weiterer und figürlicher Bedeutung. Ihre
schönen Schuhe verblendeten ihn, Judith 16, 11. Geschenke verblenden die
Weisen, Sir. 20, 30. Er hat ihre Augen verblendet, Joh. 12, 40. Sie sind
verblendet, Es. 44, 18. Das Glück verblendet schwache Gemüther. Anm. Bey dem
Notker irblenden.
S. Blenden. [
1189-1190]