Das Rügeamt
, [
1197-1198] des -es, plur. die -ämter, in
einigen Gegenden, ein Amt, d. i. ein obrigkeitliches Collegium, ein
Untergericht, welches angebrachte Rügen oder Klagen untersucht, und die
Vergehungen bestraft. So ist zu Nürnberg das Rügeamt, oder wie man dort sagt,
Rugsamt, ein Collegium von fünf Rathsherren, welches alle Sachen der
Handwerker, die Übertretungen ihrer Artikel u. s. f. rüget, oder bestrafet.
S. Rügegericht.