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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Rügebar

, [1197-1198] adj. et adv. nur noch in einigen Gegenden, für klagbar. Rügebar werden, klagbar, etwas klagen oder denunciiren. Ingleichen strafbar. Rügebare Handlungen.
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