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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Das Rügebuch | | Der Rügegraf

Das Rügegericht

, [1197-1198] des -es, plur. die -e, eigentlich, ein Gericht, vor welches Rügen, d. i. Klagen, angebracht, und die Übertretungen der Gesetze gerüget, d. i. bestrafet werden; wo es doch nur in manchen Gegenden von gewissen Untergerichten üblich ist, welche die Übertretungen der Polizeygesetze und andere geringe Vergehen untersuchen und bestrafen, und auch Rügeämter und Rügen, im Oberdeutschen Rugen genannt werden. So werden in Obersachsen die Feld- und Jahrgerichte, welche in Thüringen Hägemahle heißen, an einigen Orten Rügegerichte genannt; ( S. Feldgericht.) In manchen Gegenden wurde das Landgericht das Rügegericht genannt, und an vielen Orten ist es ein Untergericht, welches Injurien, Frevel und andere geringe Verbrechen bestraft.
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