Das Rügegericht
, [
1197-1198] des -es, plur. die -e,
eigentlich, ein Gericht, vor welches Rügen, d. i. Klagen, angebracht, und die
Übertretungen der Gesetze gerüget, d. i. bestrafet werden; wo es doch nur in
manchen Gegenden von gewissen Untergerichten üblich ist, welche die
Übertretungen der Polizeygesetze und andere geringe Vergehen untersuchen und
bestrafen, und auch Rügeämter und Rügen, im Oberdeutschen Rugen genannt werden.
So werden in Obersachsen die Feld- und Jahrgerichte, welche in Thüringen
Hägemahle heißen, an einigen Orten Rügegerichte genannt; (
S. Feldgericht.) In manchen Gegenden wurde das
Landgericht das Rügegericht genannt, und an vielen Orten ist es ein
Untergericht, welches Injurien, Frevel und andere geringe Verbrechen bestraft.