1. Der Rappe
, [
935-936] des -n, plur. die -n, eine Art
Randfische, welche sich in süßen Wassern aufhält, oft über eine Elle lang wird,
stark und fleischig ist, breite, dichte und durchsichtige Schuppen und lange
Zähne hat. Er ist auf dem Rücken dunkelblau, an den übrigen Theilen seines
Leibes aber silberfarben, und hat ein gräthiges, übrigens aber schmackhaftes
Fleisch. Cyprinus rapax L. Rappfisch, Rapen Rapfen. Daß dieser Fisch nicht von
der schwärzlichen Farbe seines Rückens den Nahmen habe, sondern von seiner
Raubgier, erhellet unter andern auch daraus, weil er in einigen Oberdeutschen
Gegenden ausdrücklich Raubaland, Raubalet heißt. Im Nieders. ist Rebbes und
Ribbes der Raub, (
S. Rappuse.) An andern Orten wird dieser Fisch auch
Schiedt und Zope genannt.