2. Der Rappe
, [
935-936] des -n, plur. die -n, in
einigen Oberdeutschen Gegenden, ein Nahme einer Münze, worauf ein Rabenkopf
gepräget ist, von dem Oberd. Rapp, ein Rabe, (
S. Rabenpfennig.) In Basel ist eine Scheidemünze dieser
Art gangbar, welche zwey Pfennige gilt. Sechs Rappen machen daselbst einen
Blaffert oder Schilling.