1. Protzen
, [
849-850] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben erfordert, seinen Unwillen durch ein mürrisches und
widerspenstiges Stillschweigen an den Tag legen; trotzen, von welchem Worte es
nur in dem Vorschlage verschieden ist.
S. Protzig. [
849-850]