2. Protzen
, [
849-850] verb. reg. act. welches
besonders in der Geschützkunst üblich ist, wo es von Kanonen und andern
schweren Körpern gebraucht wird, wenn man sie mit Mühe von einem Orte zum
andern bewegt. Am häufigsten gebraucht man es in den Zusammensetzungen
abprotzen und aufprotzen. Eine Kanone aufprotzen, sie auf den Protzwagen heben,
sie abprotzen, sie von demselben abheben. Es scheinet, daß der Begriff der
mühsamen Fortbewegung in diesem Worte der herrschende ist, und daß es sich von
dem in andern Fällen üblichen schroten nur in dem Vorschlage und in dem tz, dem
Zeichen der Intension, unterscheidet. Bey dem Denzler ist fretten mühsam
arbeiten, mühsam bewegen. Wenn nicht der Begriff der Reife der Grundbegriff
ist,
S. Reiten und die folgenden.