Das Protokoll
, [
849-850] des -es, plur. die -e, aus dem
mittlern Lat. Protocollum, ein Buch oder eine Schrift, worein öffentliche, und
besonders gerichtliche Verhandlungen verzeichnet werden. Das Protokoll führen,
diese Verhandlungen niederschreiben. Etwas zum Protokoll geben. Das Wort
stammet aus dem Griechischen her, und kommt schon in der 40sten Novelle
Justinians vor, wo es aber die kurze Nota bezeichnet, welche auf das zu
öffentlichen Verhandlungen bestimmte Papier gesetzt werden mußte, und in
welcher zu Verhüthung alles Betrugs bemerkt wurde, wenn, von wem und unter was
für einem Comite Largitionum es verfertiget worden: diese Note vertrat die
Stelle der heutigen Papierzeichen. (
S. des Du Fresne Glossar.) Daher protokolliren,
öffentliche Verhandlungen niederschreiben.