2. Der Paß
, [
665-666] des -sses, plur. die Pässe,
ein aus dem Latein. Passus, der Schritt, entlehntes Wort. 1. Ein Schritt. 1.
Eigentlich, wo es doch nur von einer gewissen Art des Ganges der Pferde üblich
ist, welcher in einer zugleich geschehenden niedrigen Bewegung beyder auf Einer
Seite befindlichen Füße bestehet, welche mit den andern wechseln; ein zwar
bequemer und schneller, aber eigentlich fehlerhafter Gang, welcher auch der
Paßgang, der Antritt, der Dreyschlag und der Zelt genannt wird; (
S. diese Wörter.) Im Ital. heißt er gleichfalls Passo.
Einen Paß gehen. (
S. Paßgänger.) Der halbe Paß ist eine Mischung von Trab
und Paß. 2) Figürlich, ein Fall, ein Umstand, eine jede vorkommende oder
vorliegende Sache; doch nur im gemeinen Leben. Ital. Passo. In diesem Passe mag
es gut seyn, in diesem Falle. Der Alten und Neuen Gründe, welcher sie sich in
diesem Passe bedienen, Opitz, in dieser Materie. 2. Ein enger, beschwerlicher
Weg, besonders aus einem Lande in ein anderes; ehedem auch die Clause. 1)
Eigentlich; im mittlern Lat. Passus, im Ital. Passo, im Franz. Pas. Der Paß aus
Frankreich nach Italien. Alle Pässe besetzen. Einen Paß einnehmen. In der
Schiffersprache wird auch die Meerenge zuweilen ein Paß genannt; daher heißt
die Meerenge zwischen Frankreich und England in einigen Gegenden der Paß von
Calais, Franz. le Pas de Calais. 2) Figürlich, der Durchgang durch einen
solchen Ort, und in weiterm Verstande, der Durchgang durch einen jeden Ort.
Freyen Paß haben, freyen Durchgang, im gemeinen Leben. Jemanden den Paß
abschneiden, verlegen, verhauen, ihm an dem Durchgange, an seinem Fortgange, an
seinem Rückgange hindern. Einem den Paß öffnen. Im Ital. gleichfalls Passo. 3.
Ein Freybrief zur ungehinderten Fortsetzung seines Weges; ein Paßport, im
Oberdeutschen Paßbrief, Paßzettel, Schwed. Pass. Jemanden einen Paß geben.
Einen Paß lösen, bekommen.
S. Paßport.