Der Leihkauf
Der Leihkauf,
[
2013-2014] des -es, plur. die -käufe. 1)
Diejenige Gewohnheit, da unter gemeinen Leuten nach getroffenem Kaufe oder
geschlossenem Handel so wohl der Käufer als Verkäufer zusammen legen, und mit
einander trinken. Leihkauf trinken. Den Leihkauf geben, die Kosten tragen. In
einigen Gegenden ist es ein förmlicher Schmans, welcher sogar beym Verkaufe der
Güter gegeben wird. 2) Zuweilen wird auch das Angeld, welches der Käufer dem
Verkäufer zur Sicherheit des geschlossenen Kaufes oder Handels entrichtet, der
Leihkauf genannt; besonders so fern es hernach von beyden Theilen zur
Ergeßlichkeit angewandt wird. 3) In andern Gegenden hingegen ist der Leihkauf
ein gewisses Geld, welches bey neu erkauften lehenbaren Bauergütern dem
Lehenherren entrichtet, und am häufigsten die Lehenware, sonst aber auch die
Kauflehen, die Anfahrt, der Markgroschen u. s. f. genannt wird.
S. Lehenware. Anm. Im Schwed. wo dieses Wort das Angeld
bedeutet, lautet es Lidköp, Lödköp, woraus zugleich die Abstammung deutlicher
erhellet als aus dem Deutschen. Es ist aus Kauf und dem noch im Schwed.
üblichen Lid, Angels. Lith, bey dem Ulphilas Lye, zusammen gesetzt, welches
eine Art eines berauschenden Getränkes, Cider, war. Ottfried gebraucht Lid von
einem jeden Getränke, und Notker von einem jeden flüssigen Körper. Leihkauf
bedeutet also ein Geld, welches zu Ehren des geschlossenen Kaufes vertrunken
wird, und in den Lübeckischen Statuten bey dem Haltaus v. Leykauf wird es
ausdrücklich durch Mercipotus übersetzt.
S. Weinkauf, welches in eben diesem Verstande üblich
ist.