Die Lehenware, oder Lehnware
Die Lehenware, oder Lehnware,
[
1977-1978] plur. doch nur von mehrern
Summen, die -n, Dasjenige Geld, welches der Lehenmann dem Lehenherren bey
vorkommenden Lehensfällen und bey Empfangung der Lehen zur Anerkennung seines
obern Eigenthumsrechtes entrichtet, welches so wohl von Ritterlehen, als auch
von Erbzinsgütern, wenn diese den Nahmen der Lehen führen, gegeben wird. Die
hohe Lehnware, welche der Lehenmann bey dem Sterbefalle des Lehenherren
entrichtet; zum Unterschiede von der niedern, bey dem Sterbefalle des
Lehenmannes. An einigen Orten heißt die Lehenware die Lehen, die Lehensgebühr,
der Lehnschatz, das Lehngeld, der Lehngroschen, der Handlohn, die
Huldigungslehen, weil sie gleich nach der Huldigung abgestattet wird; bey
Bauergütern in Baiern die Anleit, der Anfall, in Elsaß der Ehrschatz, in
Schwaben die Weglösin, gleichsam Weglösung, weil das heim gefallene Lehen
dadurch von dem Lehenherren wieder weg gelöset wird, im Bremischen die
Willigmiethe, bey einigen Meiergütern in Niedersachsen die Umfahrt, der Umsatz,
in Österreich das Pfundgeld, in Schlesien der Markengroschen, an andern Orten
die Auffahrt, u. s. f. (
S. auch Leihkauf.) Im mittlern Lat. Laudemium, Relevium,
Bretia, Intragium u. s. f. (
S. auch Sterbelehen und Kauflehen.) In einigen Orten
wird auch dasjenige Geld, welches der Lehnrichter oder die Beamten des
Lehenherren als eine Ergetzlichkeit für die Belehnung bekommen, die kleine
Lehnware genannt, da denn jene die größere heißt. An manchen Orten führet nur
Dasjenige Geld, welches bey Annehmung oder Theilung der Bauergüter dem
Lehenherren entrichtet wird, den Nahmen der Lehenware, da denn diese noch von
der Sterbelehen, unterschieden ist. An andern Orten sind noch andere
Einschränkungen üblich. Anm. Ware stammet in diesem Zusammenhang entweder von
Wäre, Gewähr her, so daß es eigentlich die Einwilligung oder Bewilligung des
Lehenherren, und die darin gegründete Sicherheit des Lehenmannes bezeichnet;
oder auch von Waare, so fern es ehedem eine jede Sache von gewissem Werthe,
oder ein dem Werthe eines andern Dinges angemessenes Äquivalent bezeichnete.
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1979-1980]