Inhaftiren
Inhaftiren,
[
1379-1380] verb. reg. act. welches nur im
gemeinen Leben und in der gerichtlichen Sprache für in Verhaft nehmen,
verhaften, üblich ist. So auch die Inhaftirung. Es ist von dem Deutschen Worte
Haft so wie manche andere in die Form eines ausländischen Wortes umgemodelt
worden.
S. - Iren.