Der Inhaber
Der Inhaber,
[
1377-1378] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Inhaberinn, welche von dem vorigen Zeitworte auch im Hochdeutschen
üblich sind, eine Person, welche eine Sache in ihrem Besitze, in ihrer
Gewahrsam hat, es sey auf welche Art es wolle. Der Inhaber eines
Wechselbriefes, eines Gartens, eines Haufes u. s. f. Der Inhaber eines
Regimentes, oder der Regiments-Inhaber, der Chef eines Regimentes. In einigen
Oberdeutschen Gegenden ist Inhaber ein Einwohner. In ist hier das Vorwort,
welches in der Zusammensetzung mit Zeitwörtern und deren Ableitungen im Hoch-
und Oberdeutschen in ein übergehet, im Niedersächsischen aber unveränderlich
bleibt, inlegen für einlegen, inwohnen für einwohnen u. s. f. Welche letztere
Form sich auch in diesem und einigen andern Hochdeutschen Wörtern erhalten hat.
S. auch Inhalt. [
1379-1380]