Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Gerhard | | 2. Das Gericht

1. Das Gericht

1. Das Gericht, [583-584] des -es, plur. die -e, von dem Zeitworte richten, so fern es ehedem auch anrichten, oder zurichten bedeutet. 1) Eine Speise Einer Art, so fern sie in einer besondern Schüssel angerichtet wird; Diminut. das Gerichtchen, Oberd. Gerichtlein. Ein Gericht Fische, Fleisch, Gemüse, Erbsen, Bohnen u. s. f. Eine Mahlzeit von sechs Gerichten. In engerer Bedeutung pflegt man Suppe, Braten, Obst und Gebackenes nicht mit unter die Gerichte zu rechnen. Im Nieders. und Oberdeutschen nur Richt, im Schwabensp. Rith, im Schwed. Rätt. 2) Bey den Jägern, die Dohnen, Bügel und Schlingen, welche man den Vögeln, oder auf die Vögel richtet, um sie darein zu fangen, und welche auch das Geschneide genannt werden. S. Bodengericht. In dem ehemahligen Kriegswesen wurde auch ein bedeckter Gang, unter welchem die Sturmböcke gegen die Mauern spielten, das Gericht genannt.
Gerhard | | 2. Das Gericht