Das Bodengericht
, des -es, plur. die -e, bey den Jägern ein Gericht, d. i.
Dohnen oder Schlingen, welche nahe auf dem Boden, oder auf der Erde
aufgestellet werden, Schnepfen, Krammetsvögel, Mistler und anderes
Federwildbret darin zu fangen. Sie werden auch Bodenschneißen,
Laufschlingen und Laufdohnen genannt. [
1109-1110]