Der Gebiethiger
Der Gebiethiger,
[
451-452] des -s, plur. ut nom. sing.
ein im Hochdeutschen veraltetes und nur noch in einigen Ritterorden übliches
Wort, einen Befehlshaber, einen Officier zu bezeichnen, der andern zu gebiethen
hat. Ehedem auch Biethiger, im Nieders. Biedeger, für Comthur, oder
Commendator.
S. Commenthur.