Gebietherisch
Gebietherisch,
[
451-452] -er, -te, adj. et adv. 1) Als
ein Gebiether, auf eine gebiethende Weise, im verächtlichen und nachtheiligen
Verstande, von Personen, die nicht zu gebiethen befugt sind. Ich halte sie für
etwas eitel, stolz und gebietherisch, Gell. Eine Nation, die bey dem
gebietherischen Winke eines herrschsüchtigen Ministers zittert. Die Demuth
entziehet dem Verdienste das Gebietherische der Miene, des Tones und der
Sprache, das in Gesellschaft so beschwerlich fällt, Gell. 2) Unumschränkt, in
der edlen Schreibart. Die gebietherische Macht ihrer Reitze.