Der Commenthur
, des -s, plur. die -e, in den geistlichen Ritterorden, ein
Ritter, welcher eine Ordenspfründe verwaltet, ein Befehlshaber, der die
Güter des Ordens verwaltet; ein Gebiethiger, in mittlern Lateine
Commendarius, Commendator. Daher das Haus-Commenthur, ein solcher Ritter, der
einem Ordenshause vorgesetzet ist; der Land-Commenthur, der den Commenden einer
ganzen Provinz vorstehet, und einer von den Capitularibus ist, welche den
Großmeister wählen.
S. Balley. Im gemeinen Leben wird dieses Wort oft in
Comter und Comthur zusammen gezogen, älterer Verstümmelungen zu
geschweigen. [
1341-1342]