Erwürgen
, verb. reg. act. welches die thätige Gattung des Neutrius
erworgen ist, erworgen machen, ersticken. 1) Eigentlich, durch Zuschnürung
oder Zudrückung der Kehle tödten, erdrosseln. Der Fuchs hat sich in
dem Garne erwürgt. Einen Dieb am Galgen erwürgen. Sich erwürgen,
sich erhenken. Bey den Jägern wird ein Wild erwürgt, wenn es mit
Hunden zu Tode gehetzet, und von diesen eigentlich erwürget wird. 2) In
weiterer Bedeutung, durch Abschneidung der Kehle tödten. Ein Huhn
erwürgen, im gemeinen Leben abwürgen. 3) Figürlich auch
überhaupt, auf eine gewaltsame Art um das Leben bringen. In dieser
weitesten Bedeutung kommt es in der Deutschen Bibel sehr häufig vor,
selbst mit den Beysätzen, mit dem Schwerte erwürgen, niederhauen, mit
einem Spieße erwürgen, erstechen u. s. f. Auch in der höhern
Schreibart kommt diese Bedeutung noch zuweilen vor; außer dem aber ist sie
im Hochdeutschen nicht üblich. So auch die Erwürgung. Iruuurgen
findet sich schon bey dem Notker.
S. Würgen.1. [
1955-1956]