Der Erbschenke
, des -n, plur. die -n, ein Erbbeamter verschiedener
ansehnlichen Stifter und fürstlichen Personen,
S. Schenke. Die Erbschenken des H. K. Reiches waren die
Grafen von [
1867-1868] Limburg; als diese 1713 ausstarben,
kam das Erbschenkenamt an die Grafen von Althan. [
1869-1870]