Die Erbschicht
, oder Erbschichtung, plur. die -en, die Theilung eines Erbes,
oder einer Erbschaft; wofür im Hochdeutschen Erbtheilung üblicher
ist. Daher der Erbschichter, ein gleichfalls wenig gebräuchliches Wort,
der willkührlich erwählte Schichter oder Theiler einer Erbschaft;
ehedem auch der Erbrichter. Wer hat mich zum Richter oder Erbschichter
über euch gesetzt? Luc. 12, 14. [
1869-1870]