Die Erbschenke
, plur. die -n, eine erbliche Schenke, welche erblich besessen
wird; in Schlesien ein Erbkretzschmar, in Niedersachsen ein Erbkrug, und dessen
Besitzer, der Erbkrüger. In der Mark Brandenburg heißen auch
diejenigen Schenkwirthe Erbkrüger, welche das Recht haben selbst brauen zu
dürfen, und nicht von andern verleget werden. [
1867-1868]