Der Erbschatzmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter, der seiner
Stiftung nach die Aufsicht über den Schatz seines Lebensherren
führet.
S. Schatzmeister. Die Erbschatzmeister des H. K. Reiches
welches die Grafen von Sinzendorf sind, sind dem Erzschatzmeister
untergeordnet.
S. dieses Wort. [
1867-1868]