Die Erbschaft
, plur. die -en, dasjenige, dessen Besitz eine Person zum Erben
macht, das geerbte Vermögen, die Verlassenschaft eines Verstorbenen in
Rücksicht auf den Erben. Eine reiche Erbschaft thun, bekommen. Dieses Gut
ist aus der väterlichen Erbschaft. Theil an einer Erbschaft haben. Es ist
ihm eine reiche Erbschaft zugefallen. Ingleichen der Besitz dieser Güter.
Eine Erbschaft antreten. Sich einer Erbschaft begeben. Daher das
Erbschaftswapen, ein Wapen, welches jemand wegen einer zugefallenen Erbschaft
führet. In dem alten Gesetze der Könige Ludwigs und Lothars aus dem
9ten Jahrhunderte wird Ervetha anstatt Erbschaft gebraucht.
S. - Schaft. [
1867-1868]