Der Schatzmeister
, [
1377-1378] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schatzmeisterinn, eine Person, welche einem Schatze, in den drey
letzten Bedeutungen dieses Wortes, vorgesetzet ist, wo dieses Wort noch in
vielen Fällen üblich ist, besonders diejenige Person zu bezeichnen, welche dazu
bestimmt ist, die Geldeinnahmen in Empfang zu nehmen und selbige an die
bestimmten Orte wieder auszuzahlen; da denn der Schatzmeister oft eben das ist,
was in andern Fällen ein Rentmeister, Cassier, Seckelmeister, Pfennigmeister,
Zahlmeister u. s. f. ist, oft aber noch von demselben unterschieden wird.