Der Erbmünzmeister
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter der Erzherzoge von
Österreich, dessen Amt daher das Erbmünzmeisteramt genannt wird.
Kaiser Ferdinand III beliehe mit diesem Amte den Freyherren von Chavs, Kaiser
Leopold 1672 die Grafen von Sprinzenstein, mit der Verordnung, daß der
Älteste des Hauses alle Mahl oberster Erbmünzmeister, die
jüngern Glieder aber nur Erbmünzmeister heißen sollten.
S. Münzmeister. [
1865-1866]