Der Münzmeister
, [
319-320] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Münzmeisterinn, der Meister, d. i. Vorgesetzte einer Münzanstalt,
welcher besonders dem Golde und Silber den in der Münzordnung vorgeschriebenen
Zusatz zu geben hat. In Österreich und Steyer gibt es oberste Erbmünzmeister,
welches Amt in Österreich die Grafen von Sprintzenstein verwalten. Auch in
Böhmen wird das oberste Münzmeisteramt von Grafen und Herren bekleidet, da es
denn zugleich die Aufsicht über alle Bergstädte und Bergwerke hat.