Das Erblehen
, des -s, plur. ut nom. sing. ein erbliches Lehen, ein Lehen,
welches Mann- und Weiberlehen zugleich ist; zum Unterschiede von dem
bloßen Mannlehen.
S. Handlehen. Auch Erbzinsgüter werden zuweilen
Erblehen genannt. Daher der Erblehenherr, das Erblehengut, der Erblehensmann,
Erblehenträger u. s. f. [
1865-1866]