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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Erblasser | | Die Erblehenware

Das Erblehen

, des -s, plur. ut nom. sing. ein erbliches Lehen, ein Lehen, welches Mann- und Weiberlehen zugleich ist; zum Unterschiede von dem bloßen Mannlehen. S. Handlehen. Auch Erbzinsgüter werden zuweilen Erblehen genannt. Daher der Erblehenherr, das Erblehengut, der Erblehensmann, Erblehenträger u. s. f. [1865-1866]
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