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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Die Erblehenware

, plur. die -n, bey Erbzinsgütern, diejenige Lehenware, welche der Erbe eines Erbzinsgutes bey dem Erbfalle an den Erbzinsherren bezahlet, weil sonst das Erbzinsgut an den Lehenherrn zurück fallen würde; zum Unterschiede von der Sterbelehenware und Kauflehenware. [1865-1866]
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