Das Handlehen
Das Handlehen,
[
953-954] des -s, plur. ut nom. sing. in
einigen Gegenden. 1) Ein Erblehen, welches auch auf das weiblich Geschlecht
vererbet werden kann. 2) Ein Lehen, welches man unmittelbar von dem
Lehensherren selbst erhalten hat; Im Gegensatze eines Afterlehens.