Einhalten
, verb. irreg. (
S. Halten,) welches in doppelter Gattung üblich
ist. I. Als ein Activum, einen Körper in seiner Bewegung aufhalten;
welcher Gebrauch doch mehr Oberdeutsch als Hochdeutsch ist. Jemanden im Laufe
einhalten. Jemanden auf seiner Reise einhalten. Seine Begierden, die Laster
anderer einhalten. Im Hochdeutschen gebraucht man dafür die R. A. Einhalt
thun, in der vorigen gedachten Einschränkung. So auch die Einhaltung. II.
Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. 1) Stille halten; eine Zeit
lang aufhören, eine Handlung zu verrichten. Im Lesen einhalten, im Lesen
absetzen, von Zeit zu Zeit aufhören. Halt ein! fahre nicht fort. Mit der
Arbeit, mit dem Schlägen, mit den Schießen u. s. f. einhalten. Mit
der Bezahlung einhalten, solche aufschieben. Aber in dieser letztern R. A. ist,
2) mit der Bezahlung einhalten, in manchen Gegenden oft auch das
Gegen- [
1705-1706] theil, nehmlich sich mit der Bezahlung
zur gehörigen Zeit einfinden.Anm. In den gemeinen Mundarten ist in der
Bedeutung des Neutrius, für einhalten, innehalten sehr gewöhnlich,
S. Inne. [
1707-1708]