Einhandeln
, verb. reg. act. 1) Vermittelst eines Handels zu seinem
Eigenthume machen. Waaren einhandeln. Was hast du Gutes eingehandelt?
S. Erhandeln. 2) Sich arm handeln, über der
Handlung verarmen, in den gemeinen Sprecharten. Er hat längst
eingehandelt. Haus und Hof einhandeln, bey der Handlung zusetzen. 3) Etwas mit
einhandeln, durch Handeln noch mit in einen Kauf einschließen. Daher die
Einhandlung in der ersten Bedeutung. [
1707-1708]